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Schulstart für Jhg 10 ab Donnerstag 23.04. - alle Anderen bleiben noch zu Hause

Autorenbild: Herr MöwesHerr Möwes

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staatssekretär des Schulministeriums, Herr Richter, hat mit seiner Mail von heute abend viele für uns alle noch offene Fragen beantwortet. Ich leite sie daher sofort in voller Länge an alle weiter. Sie betrifft die verpflichtenden Teilnahme der Schüler des Jg 10 an den schulischen Veranstaltungen und am Unterricht. Einzelheiten dazu siehe unten.

Zugleich gibt die Mail Auskunft darüber, für wen diese Pflicht entfällt. Herr Richter stellt außerdem klar, welche Risikogruppen berücksichtigt werden. Ebenso wird deutlich, welche Lehrkräfte im Unterricht nicht eingesetzt werden dürfen. Für den Schul- und Unterrichtsbetrieb wird nun festgelegt, wie die Hygienevorschriften umgesetzt werden müssen.

Kurz: Ich bin sehr froh, dass wir nun auch Klarheit haben in diesen Fragen, die uns bereits alle beschäftigt haben. Alle Einzelheiten sind in der unteren Mail nachzulesen. Wir müssen immer bei allen Maßnahmen im Kopf haben, dass es darum geht, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Uns allen muss klar sein, dass dies das oberste Ziel ist. Wir werden alle unsere Entscheidungen immer in diesem Sinne zu fällen haben. Ich danke sehr für die Mitarbeit bei der Umsetzung diese wichtigen Maßnahmen, die die Gesundheit schützen werden. Sicher sind nun noch viele individuelle Fragen zu klären. Da bin ich sicher, dass wir immer im guten Einvernehmen zu Lösungen finden werden. Ich bitte diese Informationen an alle weiterzugeben.

Mit besten Grüßen und guten Wünschen für ein erholsames Wochenende!

Reinhard Stähling,

Schulleiter

PRIMUS-Schule Berg Fidel / Geist Münster 0251 787568 Schulversuch des Landes NRW Gesamtschule mit den Jahrgängen 1-10 Standort Berg Fidel: Hogenbergstr. 160 48153 Münster Standort Geist: Grevingstr. 24 48151 Münster

am Sa, 18.04.2020 19:32: > -------- Originalnachricht -------- >

Betreff: msb2004_1801 Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (15. Mail) > Datum: 18.04.2020 18:17 >

Sehr geehrte Damen und Herren,

> > mit der SchulMail Nr. 14 hatte ich Sie insbesondere über die > Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 20. April 2020 informiert. Wie > angekündigt, möchte ich mit dieser SchulMail Nr. 15 weitere und > ergänzende Hinweise zur Vorbereitung auf diese Wiederaufnahme geben. > Dabei handelt es sich insbesondere um Hinweise und Vorgaben zu > Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz. Diese Hinweise und Vorgaben > hat das Ministerium für Schule und Bildung auf der Grundlage einer > eigens für diese Wiederaufnahme des Schul- und Prüfungsbetriebes > erbetenen Stellungnahme von Medizinern und ausgewiesenen > Wissenschaftlern erstellt. Die Stellungnahme wurde von der DEUTSCHEN > GESELLSCHAFT FÜR KRANKENHAUSHYGIENE (DGKH), DEM BUNDESVERBAND DER > ÄRZTINNEN UND ÄRZTE DES ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSDIENSTES (BVÖGD) UND > VON DER GESELLSCHAFT FÜR HYGIENE, UMWELTMEDIZIN UND PRÄVENTIONSMEDIZIN > (GHUP) erarbeitet. > > Darüber hinaus informiere ich Sie nachfolgend nochmals konkret und > klarstellend über verpflichtende und freiwillige schulische > Veranstaltungen für unterschiedliche Schülergruppen, für die AB > DONNERSTAG, 23. APRIL 2020, die Schulen wieder geöffnet werden. > > Die Zeit ab Montag, 20.04.2020, soll in den Schulen nur zur Vorbereitung > dieses Neustarts genutzt werden - unter strikter Wahrung der unten > dargestellten Vorgaben für Hygiene und Schutz der Beschäftigten. > > Ein „normaler" Besprechungs- und Konferenzbetrieb ist weder gemeint > noch damit vereinbar. > >

I. PFLICHTIGE UND FREIWILLIGE SCHULISCHE VERANSTALTUNGEN > > In der SchulMail Nr. 14 wurde ausgeführt, dass die Wiederaufnahme des > Schulbetriebs in der kommenden Woche zunächst alle weiterführenden > Schulen betrifft, die Vorbereitungen auf Prüfungen und auf Abschlüsse > vornehmen sowie Prüfungen abnehmen. > >

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im > Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist VERPFLICHTEND > > · für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit > bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen, für den > schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und > zuständigen Stellen (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 1) sowie für > Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der > Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der > Berufsfachschule Anlage B, > > · für die Schülerinnen und Schüler weiterführender > allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des > Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses > (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 3), > > · für Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit > Abschlussklassen (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 4). > > Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen > Prüfungsfächern zur VORBEREITUNG AUF DIE ABITURPRÜFUNGEN ist > FREIWILLIG, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen > Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben. Das Angebot > einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der > Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und > ist daher eine Option, keine Pflicht. > >

II. UNTERRICHTSTEILNAHME VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN > > Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus > (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, > entscheiden die Eltern - gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer > Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche > Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall > benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen > schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche > Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich > ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes > nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern > gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend. > > In der Folge ENTFÄLLT die Pflicht zur TEILNAHME AM PRÄSENZUNTERRICHT. > Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause > gemacht werden (Lernen auf Distanz). > > Eine TEILNAHME AN PRÜFUNGEN ist für diese Schülerinnen und Schülern > durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu > einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang > betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem > eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht > sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten > Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln > für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen. > >

III. UNTERRICHTSEINSATZ VON LEHRERINNEN UND LEHRERN > > Selbstverständlich trifft das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr > und Arbeitgeber gegenüber allen Beschäftigten gerade in Zeiten einer > Pandemie eine besondere Fürsorgepflicht. Daher treffen wir im Folgenden > besondere Regelungen zum Schutz der Beschäftigten, die sich auf die > aktuelle Erkenntnislage stützen. Die Regelungen gelten zunächst bis > zum Ablauf des 3. Mai 2020, da die aktuell gültige Fassung der > einschlägigen Corona-Betreuungs-Verordnung > > https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie > > > bis zu diesem Datum befristet ist. Über Folgeregelungen werde ich Sie > rechtzeitig informieren. Soweit darüber hinaus dienst- und > arbeitsrechtliche Regelungen im Einzelfall durch Schulleitungen oder > Schulaufsichtsbehörden getroffen werden müssen, gilt als oberster > Grundsatz, dass mögliche Gesundheitsgefährdungen so weit wie möglich > auszuschließen sind. > >

1. LEHRERINNEN UND LEHRER MIT VORERKRANKUNGEN > > Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht - unabhängig vom > Lebensalter - grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren > Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19): > > · Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. > coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck) > > · Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale) > > · Chronische Lebererkrankungen > > · Nierenerkrankungen > > · Onkologische Erkrankungen > > · Diabetis mellitus > > · Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, > die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige > Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und > herabsetzen können, wie z.B. Cortison) > > Deshalb ist bei Lehrerinnen und Lehrern mit diesen Vorerkrankungen ein > besonderer Schutz erforderlich. Diese Lehrerinnen und Lehrer dürfen > zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge > NICHT IM PRÄSENZUNTERRICHT eingesetzt werden. Ein Einsatz bei digitalen > Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an (z.B. > prüfungsvorbereitenden) Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist > - unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) - > zulässig. > > Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erfolgt durch eine > schriftliche Erklärung der Lehrkraft gegenüber der Schulleiterin oder > dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung ist aus Gründen des > Datenschutzes nicht anzugeben. > > Bei bestehenden Unsicherheiten über das Vorhandensein einer > Vorerkrankung sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. > >

2. LEHRERINNEN UND LEHRER, DIE DAS 60. LEBENSJAHR VOLLENDET HABEN > > Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind > unabhängig von Vorerkrankungen NICHT IM PRÄSENZUNTERRICHT einzusetzen. > Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die > Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist - unter > strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) - zulässig. > > Wollen Lehrerinnen und Lehrer dieser Altersgruppe in der Schule im > PRÄSENZUNTERRICHT FREIWILLIG TÄTIG werden, ist dies möglich. Eine > kurze schriftliche Erklärung gegenüber der Schulleiterin oder dem > Schulleiter ist erforderlich. > >

3. LEHRERINNEN UND LEHRER MIT SCHWERBEHINDERUNGEN > > Bei einer Schwerbehinderung - ohne Vorerkrankung und vor Vollendung des > 60. Lebensjahres - ist ein Einsatz auch im Unterricht grundsätzlich > möglich. Bei bestehenden Unsicherheiten sollte ärztlicher Rat > eingeholt werden. Die Vertretungen der Schwerbehinderten sind > einzubinden. > >

4. SCHWANGERE LEHRERINNEN > > Aus arbeitsmedizinischen Gründen ist angesichts der derzeitigen > Umstände ein BESCHÄFTIGUNGSVERBOT für eine schwangere Lehrerin > auszusprechen. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden werden um > entsprechende Veranlassung gebeten. > >

5. PFLEGEBEDÜRFTIGE ANGEHÖRIGE MIT VORERKRANKUNGEN > > Ebenfalls KEIN EINSATZ IM PRÄSENZUNTERRICHT erfolgt bei Lehrerinnen und > Lehrern, die pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen (siehe > hierzu III.1.) im häuslichen Umfeld betreuen. > > Hier erfolgt der Nachweis der Betreuung eines vorerkrankten Angehörigen > durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schulleiterin oder dem > Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung des Angehörigen ist aus Gründen > des Datenschutzes nicht anzugeben. > >

IV. ANFORDERUNGEN AN DIE HYGIENE IN DER SCHULE > > Basierend auf der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für > Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte > des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft für > Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) ist bei der > Beachtung von Präventionsmaßnahmen und der Einhaltung bestimmter > Rahmenbedingungen die Wiederaufnahme des Schulbetriebs möglich. Auch > Prüfungen können dann durchgeführt werden. > > Im Wesentlichen sind die nachstehend genannten Punkte zu beachten: > > · ZAHL UND ZUSAMMENSETZUNG DER TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER > > Die Teilnehmerzahl ist zu begrenzen in Abhängigkeit von den zur > Verfügung stehenden Räumlichkeiten und der Zahl der benötigten > Aufsichtspersonen. Es muss zwischen den Schülerinnen und Schülern > (Prüflingen) und zwischen diesen und Lehrkräften (Prüfende / > Aufsichtspersonal) ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden > können. > > Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu > erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu > ermöglichen. > > Personen mit bestimmten Vorerkrankungen (s.o.) sollten Rücksprache mit > ihrer Ärztin oder ihrem Arzt nehmen. > > · PERSÖNLICHES VERHALTEN > > Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und > der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, > Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden. > > · AUSSCHLUSS VON TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMERN MIT SYMPTOMEN > > > Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und > Prüfungen auszuschließen. Die Beteiligten (Prüflinge und Prüfende) > sollten keiner gefährdeten Gruppe (s.o.) angehören. Zur Symptomatik > bei COVID-19 finden Sie Hinweise in der verlinkten > medizinisch-hygienischen Stellungnahme. > > · GESTALTUNG DES UNTERRICHTS- BZW. PRÜFUNGSRAUMS > > Die Gestaltung der Räumlichkeit muss von der Tisch- und Sitzordnung, > dem Zugang zum Raum (auch Treppenhäuser und sonstige Verkehrsflächen) > und zum Sitzplatz, den Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu > Toiletten und Waschgelegenheiten die Gewähr bieten, dass der > vorgegebene Mindestabstand zwischen Prüflingen und Prüfern von 1,5 > Metern zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Die > Hand-Kontaktflächen wie z.B. Tische sollen leicht zu reinigen sein. > > · ERWEITERTE PRÄVENTIVMAßNAHMEN DURCH TRAGEN VON MASKEN > > Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene > Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann. > > · HÄNDEWASCH- UND HÄNDEDESINFEKTIONSMÖGLICHKEITEN > > Es ist für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zu sorgen. Die > Sanitäranlagen müssen mindestens mit ausreichend Seifenspendern > ausgestattet sein. Sie müssen unter dem Kriterium der Abstandswahrung > gut erreichbar sein. Der Zugang zur Händedesinfektion sollte vor > Eintritt in den Unterrichts- bzw. Prüfungsraum und gegebenenfalls > zusätzlich an gut erreichbaren Plätzen im Gebäude wie z.B. auf Fluren > ermöglicht werden. Auf das Händeschütteln soll verzichtet werden. Die > Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über > 20-30 Sekunden gewaschen werden. Hautverträgliche > Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer > Verschmutzung alternativ benutzt werden. > > · Mittel für die Händehygiene und für Reinigung und > Flächendesinfektion > Bei Verwendung von Desinfektionsmitteln für bestimmte, häufig von > unterschiedlichen Personen berührten Flächen sollten nur geeignete > Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden. Ihr > Schulträger verfügt dazu über die notwendigen Informationen. > > · STANDARDS FÜR DIE SAUBERKEIT IN DEN SCHULEN > > Potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer > Übertragung beitragen könnten, sollen durch eine arbeitstägliche > Reinigung und in zuvor definierten Bereichen (z.B. Handkontaktflächen, > gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken und > Treppenläufe) ggfls. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion > mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetränkte Wischtücher) > dekontaminiert werden. Es sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für > alle Handkontaktflächen verwendet werden. Ihr Schulträger verfügt > dazu über die notwendigen Informationen. > > · HYGIENEPLAN > > Die ergriffenen Maßnahmen sollen Eingang finden in den Hygieneplan > nach § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz. > > · KOMMUNIKATION DER PRÜFUNGSBEDINGUNGEN > > Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen sollen schriftlich > zusammengefasst werden und allen Beteiligten einschließlich der > Erziehungsberechtigten, des sonstigen Schulpersonals und sonstiger > Personen, die sich während des Unterrichts und der Prüfungen im > Schulgebäude aufhalten, ausgehändigt oder in geeigneter Form zur > Kenntnis gebracht werden. > > Die medizinisch-hygienische Stellungnahme können Sie hier > > https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronavirus_Hygiene/index.html > > >

nachlesen. > > Schulträger, die sich über zuverlässige Beschaffungsmöglichkeiten > für geeignete Desinfektions- und Reinigungsmittel sowie für geeignete > Masken für den Infektionsschutz informieren wollen, können das hier > tun: > > KRISENSTAB BEI DER BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER > > Krisenstab@brms.nrw.de > > Mobil: 0173/2918330 > > V. UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER > > Ein besonderes Thema ist der Umgang mit Ängsten vor Ansteckung mit dem > Corona-Virus (COVID-19), die neben Lehrkräften auch Schülerinnen und > Schüler sowie deren Eltern ggf. haben. Diese Ängste müssen in jedem > Fall ernst genommen werden. Für die Betroffenen ist es hilfreich, > möglichst umfassend und transparent über die vor Ort geltenden > Sachverhalte und die durchgeführten Hygienemaßnahmen informiert zu > werden. Verunsicherte Menschen benötigen klare Information: Was kann > ich selbst tun, wie geht es weiter, auf welche Unterstützungsangebote > kann ich zurückgreifen? > > Sollte es sich hierbei um Ängste handeln, die sehr stark ausgeprägt > sind, können sich alle zuvor genannten Betroffenen auch an die für sie > zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle wenden, die Kontaktdaten > finden Sie hier: > > > https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronarvirus_Schulpsychologische-Dienste/index.html > > > Mehr Informationen zum Thema "Umgang mit Ängsten" haben wir auch auf > unserer Informationsseite „Schule und Corona" zusammengestellt: > > > http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/aengste/index.html > > > Auf dieser Informationsseite gibt es darüber hinaus auch weitere > Informationen für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler zu > Themen wie Gestaltung des ersten Unterrichtstages, Umgang mit > heterogenen Lernausgangslagen, Eltern- und Schülerfragen, sowie ein > Spezial „Sicher durchs Abitur". > >

Ich hoffe sehr, dass uns der behutsame Wiedereinstieg in den > Schulbetrieb und die am kommenden Montag, 20. April 2020, beginnenden > Vorbereitungsmaßnahmen gut gelingen werden und dass die mit dieser > SchulMail übermittelten Vorgaben und Informationen für Ihre Arbeit > hilfreich sind und als Unterstützung dienen. > > Erneut möchte ich mich für Ihre Arbeit ganz herzlich bedanken. > >

Mit freundlichen Grüßen > > Mathias Richter


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